Was sind Kommunalwahlen?

Was sind eigentlich Kommunalwahlen? Wer darf wählen? Wen oder was wähle ich eigentlich? Einige Bürgerinnen und Bürger stellen sich sicherlich genau diese Fragen. Wir möchten auf den folgenden Seiten ein bisschen Licht ins Dunkle bringen und Euch erklären, was es mit den Kommunalwahlen auf sich hat.

Was wähle ich bei den Kommunalwahlen?

Zu den Kommunalwahlen gehören in Augustdorf insgesamt vier Wahlen. An einem Tag werden somit folgende Personen gewählt:

Bei Interesse könnt Ihr mehr über die Aufgaben des Bürgermeisters und des Gemeinderates erfahren.

Warum gibt es Kommunalwahlen?

In Deutschland bilden die Kommunen (Städte und Gemeinden) die kleinste (politische) Einheit. In NRW gibt es insgesamt 396 Städte und Gemeinden. Durch das Grundgesetz wurde den Kommunen das „Recht zur kommunalen Selbstverwaltung“ gegeben (Artikel 28 Absatz 2). Das bedeutet, dass die Städte und Gemeinden über viele Dinge selber entscheiden können.

Darunter fallen zum Beispiel:

  • Schulen
  • Kindergärten
  • Spielplätze
  • Sporthallen

Wie es für Deutschland den Bundestag und für Nordrhein-Westfalen den Landtag gibt, so existieren auf kommunaler Ebene ein Gemeinderat für Augustdorf und ein Kreistag für den Kreis Lippe. Diese „Organe“ leiten, zusammen mit dem Bürgermeister in der Gemeinde und dem Landrat auf Kreisebene, die Geschäfte und vertreten dabei alle Bürgerinnen und Bürger.

Wer darf bei den Kommunalwahlen wählen?

Anders als bei Europa-, Bundes- oder Landtagswahlen kann schon mit 16 Jahren gewählt werden. Selber gewählt werden geht aber erst nach dem 18. Geburtstag. Für Bürgermeister liegt das Mindestalter bei 23 Jahren.

Neben dem Alter spielt auch die Staatsangehörigkeit eine Rolle. Nur, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedslandes besitzt, darf wählen. Zudem muss der Hauptwohnsitz seit mindestens 16 Tagen in Augustdorf liegen.