Die Bürgermeisterwahl

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin übernimmt gleich zwei Rollen: Zum einen wird der Vorsitz des Gemeinderates übernommen und zum anderen die Leitung der Gemeindeverwaltung. Aus diesem Grund ist der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin bei der Gemeinde als Hauptverwaltungsbeamte/r festangestellt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Vorsitz im Gemeinderat

Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin ist gleichzeitig auch Mitglied im Gemeinderat und übernimmt den Vorsitz. Grundsätzlich hat der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin auch Stimmrecht im Gemeinderat, hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Es ist also ein sehr wichtiges Amt in der Gemeinde.

Leitung der Gemeindeverwaltung

Neben dem Vorsitz im Gemeinderat ist der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin auch für die Umsetzung der Entscheidungen vom Gemeinderat zuständig. Hierfür kann er bestimmte Aufgaben entweder den Mitarbeiter*innen in der Verwaltung übergeben oder diese selber erledigen. Zudem vertritt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin die Gemeinde in rechtlichen Dingen.

Die Repräsentation der Gemeinde ist eine weitere Aufgabe, die mit dem Amt verbunden ist.

Wer kann Bürgermeister werden?

Grundsätzlich kann jeder Bürgermeister werden. Einzige Bedingung ist, dass der Kandidat mindestens 23 Jahre als ist und die deutsche Staatsbürgerschaft bzw. die Staatsbürgerschaft eines Landes in der EU besitzt.

Es wurde bewusst auf eine bestimmte Qualifikation verzichtet. Ein Kandidat muss nicht studiert haben oder besondere Berufserfahrungen gesammelt haben. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin vertritt die Bürger*innen. Hierfür ist eine Qualifikation nicht erforderlich.

Wie wird gewählt?

Bei der Bürgermeisterwahl ist derjenige Kandidat gewählt, der mindestens 50% der Stimmen, also die absolute Mehrheit holt. Schafft das kein Kandidat, dann kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, welche die meisten Stimmen geholt haben.

Die Stichwahl findet normalerweise zwei Wochen nach der ersten Wahl statt. In diesem Jahr demnach wahrscheinlich am 27. September. Wählen dürfen dann wieder alle Bürgerinnen und Bürger.