Die Gemeinderatswahl
Durch den Gemeinderat werden die Bürger*innen der Gemeinde Augustdorf politisch vertreten. Die Mitglieder entscheiden über die Entwicklung der Gemeinde. Hierzu zählen zum Beispiel: Investitionen in Schulen oder Sporthallen. Die Entscheidungen des Gemeinderates müssen von der Verwaltung umgesetzt werden.
Der Rat in Augustdorf besteht aus 26 Mitgliedern der verschiedenen Parteien und Wählergemeinschaften. Eine Wahlperiode dauert fünf Jahre.
Kommunalpolitik ist ein Ehrenamt
Die Arbeit im Gemeinderat ist ehrenamtlich. Die Mitglieder üben ihr Mandat nur nebenberuflich aus. Hierfür erhalten sie eine Aufwandsentschädigung (aktuell 117,90 EUR pro Monat). Zudem müssen die Ratsmitglieder von ihren Arbeitgebern freigestellt werden.
Die Arbeit im Gemeinderat
Den Vorsitz im Gemeinderat übernimmt der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin. Um die Entscheidungen besser vorbereiten zu können, bildet der Gemeinderat verschiedene Ausschüsse.
Um die Ratsmitglieder zu unterstützen, können auch sogenannte „sachkundigen Bürger“ bzw. „sachkundige Bürgerinnen“ berufen werden. Diese gehören bestimmten Ausschüssen an und können in diesen Ausschüssen mitberaten und auch mit abstimmen.
Wer kann Ratsmitglied werden?
Wer gewählt werden möchte, muss mindestens 18 Jahre als sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsiz seit mindestens drei Monaten in Augustdorf befinden. Außerdem muss der Kandidat bzw. die Kandidatin in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU sein.
Wie wird gewählt?
Die Hälfte der Ratssitze wird direkt in den Wahlbezirken bestimmt. Hierfür wurde Augustdorf in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Wer in einem Wahlbezirk die meisten Stimmen erhält, ist direkt in den Gemeinderat gewählt.
Die restlichen 13 Sitze werden entsprechend dem Gesamtergebnis in Augustdorf auf die einzelnen Parteien und Wählergemeinschaften aufgeteilt. Hierbei ist die Reserveliste entscheidend. Entsprechend der Reihenfolge rücken Kandidatinnen und Kandidaten in den Rat nach.