Die Kreistagswahl

Der Kreistag ist die politische Vertretung der Bürger*innen im Kreis Lippe. Er nimmt hierbei gemeinsame Aufgaben der 16 Städte und Gemeinden in Lippe wahr. Hierbei handelt es sich oftmals um Aufgaben, bei denen die einzelnen Gemeinden finanziell überfordert sind oder die sehr aufwendig sind.

Der Kreistag besteht regulär aus 60 Mitgliedern und muss mindestens alle drei Monate zusammentreten. Den Vorsitz übernimmt der Landrat bzw. die Landrätin. Die Kreistagsmitglieder wählen die Bürger*innen alle fünf Jahre.

Auch im Kreis überwiegt das Ehrenamt

Wie auch in den Gemeinderäten ist die Arbeit im Kreistag ein Ehrenamt. Die Mitglieder erhalten ebenfalls kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung für Ihre Tätigkeit. Zudem müssen sie für ihre Arbeit freigestellt werden. Auch auf Kreisebene arbeitet der ehrenamtliche Kreistag mit der hauptamtlichen Verwaltung zusammen. Hierdurch fällt die Arbeit oftmals in den „Feierabend“ der Mandatsträger.

Wer kann Kreistagsmitglied werden?

Wer gewählt werden möchte, muss mindestens 18 Jahre als sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsiz seit mindestens drei Monaten in einer Gemeinde im Kreis Lippe befinden. Außerdem muss der Kandidat bzw. die Kandidatin in Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU sein.

Wie wird gewählt?

Bei den Wahlen des Kreistages werden 30 Sitze durch Direktkandidat*innen besetzt, die andere Hälfte wird mit den Bewerber*innen von der Reserveliste besetzt, sodass die Zusammensetzung des Kreistags am Ende das Gesamtergebnis in Lippe widerspiegelt.

Bei den Kommunalwahlen bildet die Gemeinde Augustdorf den „Kreiswahlbezirk 12“ und entsendet damit ein eigenes Kreistagsmitglied. Wer in Augustdorf die meisten Stimmen erhält, zieht also direkt in den Kreistag ein.